Vorteile und Nachteile der pauschalen Beihilfe
vom 24.04.2020
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe wirklich?
Wer als Lehrer*in oder Referendar*in verbeamtet wird, der steht seit jeher vor der Entscheidung: private Krankenversicherung oder freiwillig gesetzlich versichern. Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe in Thüringen zum 01. Januar 2020, wurde Referendaren*innen und verbeamteten Lehrern*innen nun eine weitere, durchaus attraktive Wahloption geboten, welche die individuellen Entscheidungen für oder gegen die private Krankenversicherung zukünftig entscheidend beeinflussen wird.
Doch was bedeutet pauschale Beihilfe nun konkret? Wer kann davon profitieren? Und weshalb ist es so wichtig, diese Entscheidung nur sehr gut informiert zu treffen? All diese Fragen beantworten wir in unserem heutigen Blog.
Pauschale Beihilfe – ein Privileg
Außer Thüringen bieten bisher nur die Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin sowie das Bundesland Brandenburg die pauschale Beihilfe für Ihre verbeamteten Lehrer*innen an. Sie ist somit, bundesweit betrachtet, noch eine absolute Besonderheit.
Während im normalen Beihilfesystem anteilig 50 – 70 % (abhängig vom Familienstand, Kinderanzahl und Versorgungsstatus) der Gesundheits- und Krankenversorgungskosten durch die Beihilfe des Dienstherren übernommen werden und man lediglich die 30 – 50 % Restkosten über eine private Krankenversicherung abdeckt, entscheidet man sich bei der pauschalen Beihilfe für eine Krankenversicherung von 100 % (wahlweise bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung).
Statt die entstehenden Kosten jedoch anschließend, wie im normalen System, aufwändig über die Krankenversicherung UND die Landesbeihilfestelle abrechnen und zurückfordern zu müssen, erhalten die Beamten*innen, welche sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben, einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss. Dieser umfasst in etwa 50 % der Krankenversicherungskosten und wird monatlich an Beamte ausgezahlt.
Für wen lohnt sich die gesetzliche Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe?
- Lehrer*innen und Lehramtsanwärter*innen, welche aufgrund bedeutender Vorerkrankungen von der privaten Krankenversicherung abgelehnt oder nur mit einem hohen Risikozuschlag versichert werden können, haben die Option, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben.
Berücksichtigt werden muss, dass Lehrer*innen mit mehr als 1 Kind, einen höheren Beihilfeanspruch haben. In diesem Fall erhalten der Beamte oder die Beamtin nämlich sogar 70 % Beihilfe. Hierdurch kann sich das Verhältnis wieder ändern.Rechenbeispiel ohne Risikozuschlag
600 € Beitrag private Krankenversicherung, ca. 300 € pauschale Beihilfe
→ Restkosten: 300 €Rechenbeispiel mit Risikozuschlag
600 € Beitrag private KV + 30 % Risikozuschlag = 780 €, ca. 300 € pauschale Beihilfe
→ Restkosten: 480 € - Insbesondere bei in Teilzeit beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern mit maximal 1 Kind, kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll sein. Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung anhand der Einkommenshöhe errechnet, reduziert sich dieser mit sinkendem Einkommen. Währenddessen zahlt man in der privaten Krankenversicherung immer einen gleich hohen Beitrag, ganz unabhängig davon, wie viel man verdient. Berücksichtigt man dann noch die Möglichkeit, Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei in die Familienversicherung einzuschließen, kann die gesetzliche Krankenversicherung deutlich günstiger sein. Umso mehr, wenn beispielsweise noch ein Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen fällig wäre. (siehe Fall Nr. 1)
- Lehrerinnen und Lehrer, welche keinen Wert auf Kosten und Leistung legen, sondern aufgrund der Einfachheit des Chipkartensystems, Gewohnheit oder aus Überzeugung die private Krankenversicherung ablehnen, erhalten mit der pauschalen Beihilfe nun ebenfalls die Möglichkeit zu profitieren.
Für wen lohnt sich die private Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe?
Wenige wissen, dass man seine teilweise private Krankenversicherung von ursprünglich 50 % auf volle 100 % aufstocken kann. Mit der Auszahlung der pauschalen Beihilfe durch den Arbeitgeber wird der entstehende Mehrbeitrag fast vollständig ausgeglichen.
Durch den Wegfall der regulären Beihilfe kann außerdem auf Zusatzbausteine in der Versicherung verzichtet werden – etwa auf den Beihilfeergänzungstarif oder das Krankenhaustagegeld. Hierdurch können Sie Ihre Gesamtkosten weiter reduzieren.
Die Konstellation private Krankenversicherung und pauschale Beihilfe lohnt sich insbesondere in den folgenden Fällen:
- Für diejenigen, welche mit Sicherheit von sich sagen können, überzeugte lebenslange Single oder zumindest kinderlos bleiben zu wollen, und somit niemals die 70 %ige Beihilfe für sich beanspruchen kann, könnte die pauschale Beihilfe die passende Wahl sein. Da man finanziell quasi keine Nachteile hat, dafür jedoch durch die fehlenden langwierigen und bürokratischen Beihilfeanträge eine große Portion an Verwaltungsaufwand spart, überwiegen in diesem Falle klar die Vorteile.
- Einige Lehrerinnen und Lehrer sind regelrechte „Beihilfe-Hasser“. Sie lehnen das System mit seinem hohen bürokratischen Aufwand und seinen Leistungsbeschneidungen aus ganzem Herzen ab. Für sie kann schon die gewonnene Freiheit und Lebenszeit Argument genug sein, sich gegen das bestehende Beihilfesystem und für eine pauschale Beihilfe-Zahlung durch den Dienstherren zu entscheiden. Auch in Fällen, in denen der Kostenvorschuss- und Abrechnungsaufwand z. B. infolge behandlungsbedürftiger chronischer Erkrankungen der Kinder unverhältnismäßig hoch ist, kann die pauschale Beihilfe eine Entlastung sein.
- Ein weiteres Beispiel sind Beamten*innen-Paare. Da jeweils nur ein*e Partner*in die 70 %ige Beihilfe für die Kinder beanspruchen kann, könnte in diesem Falle der*ie andere, ebenfalls verbeamtete Partner*in, bedenkenlos die pauschale Beihilfe wählen.
Fallstricke beachten
Es gibt durchaus gute Argumente für die pauschale Beihilfe. Dennoch ist die Wahl mit Vorsicht zu treffen. Denn die Entscheidung für oder gegen die pauschale Beihilfe können Sie (je Verbeamtungsverfahren) nur genau einmal treffen und dann auch nicht mehr umkehren. Als Referendar*in hat man somit maximal zu seiner Verbeamtung auf Widerruf, sowie zur Verbeamtung auf Probe die nochmalige Wahlmöglichkeit. Wer seinen Anwärterdienst bereits hinter sich hat, kann sich sogar nur einmal entscheiden. Man sollte bei seiner Wahl als umfassend informiert und sich der Konsequenz seiner Entscheidung sehr sicher sein.
Auch ein unvorhergesehener Bundeslandwechsel kann zu Schwierigkeiten führen. Denn auch dieser rechtfertigt keine neue Entscheidung. Man muss in seinem bestehenden System verbleiben. Für Versicherte in der privaten Krankenversicherung wäre eine Reduzierung von einer Voll- auf eine Teilkostenversicherung möglich, Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse hingegen müssten die vollumfänglichen Kosten allein tragen. Beiträge von bis zu 800 € wären in diesem Fall keine Seltenheit. Ein entsprechender Wechsel sollte also wohlüberlegt sein.
Auch ist zu bedenken, dass der Krankenversicherungsbeitrag im Rentenalter um bis zu 30 % höher liegt als im bewährten Misch-System. Genaueres hierzu folgt in einem späteren Blogbeitrag.
Unser Fazit
Nach unserer Recherche und bisherigen Erfahrung, lohnt sich das bestehende Beihilfesystem sowohl aus Kosten-Leistung-Aufwand-Sicht noch immer für mindestens 70 % der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer.
Haben Sie sich in einem unserer Fallbeispiele wiedergefunden, könnte Ihnen der Blog eine erste Orientierung bieten. Passten die von uns benannten Fallbeispiele zumindest teilweise auf Ihre Situation, ist eine fundierte Abwägung im Rahmen einer professionellen Beratung unerlässlich.
Sehr gerne beraten wir Sie und finden mit Ihnen gemeinsam die perfekte Lösung. Auch bei der Suche nach einer geeigneten gesetzlichen Krankenkasse können wir Ihnen gerne behilflich sein.
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