Beihilfe – was ist versichert und was nicht.
vom 10.12.2019
Als verbeamteter Lehrer*innen sind Sie beihilfeberechtigt. Dies bedeutet, dass sich ihr Dienstherr an Ihren Gesundheitskosten beteiligt.
Anders als beispielsweise selbstständig tätige Personen, welche in der privaten Krankenversicherung versichert sind, erhalten Sie die Kosten im Krankheitsfall und auch im Rahmen der Gesundheitsvorsorge aus zwei Töpfen erstattet.
Die Erstattung erfolgt abhängig von Ihrem Beihilfeanspruch zu bestimmten prozentualen Anteilen (z. B. 50/50, 70/30 oder sogar 80/20). – am Ende soll es sich immer so darstellen, dass 100 % Ihrer Kosten übernommen werden. Dies hat für Sie als Staatsdiener*in den großen Vorteil, dass Sie nur einen Anteil Ihrer Gesundheitskosten selbst versichern müssen.
Wo also andere die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung zu 100 % tragen, benötigen Sie nur eine Teilkostenabsicherung in Höhe von 50 % oder sogar noch weniger. Entsprechend beträgt also auch Ihr Krankenversicherungsbeitrag nur maximal die Hälfte.
Ein bisschen Fluch – und viel mehr Segen.
So viel zur Theorie. In der Praxis bedeutet das eine hohe Kostenersparnis. Jedoch auch einen nicht ganz unerheblichen Mehraufwand bei der Abrechnung Ihrer Gesundheitskosten. Statt Ihre Arzt-, Therapie- und sonstige Rechnungen nämlich einfach nur bei Ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen, was heute in vielen Fällen schnell und bequem mit einer App möglich ist, müssen Lehrer Ihre Rechnungsbelege außerdem der Beihilfestelle vorlegen. Diese benötigt in der Regel noch ein zusätzliches Antragsformular sowie erheblich längere Bearbeitungszeiten, was die Erstattung Ihrer vorgestreckten Kosten zugegebenermaßen etwas mühselig gestaltet. Betrachtet man jedoch die gesparten Kosten, ist dies leichter zu ertragen.
Leider hat die Beihilfe jedoch auch Leistungsmäßig einige Lücken. Typischerweise liegen diese zum Beispiel in den Bereichen Sehhilfen, Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden, Zuzahlungen für Physiotherapie oder Medikamente, Krankheitskosten während Auslandsaufenthalten, deutlichen Abweichungen von der Gebührenordnung der Ärzte oder Kosten für Zahnersatz. Auch weitere Bereiche können von den Einschränkungen durch die Beihilfe betroffen sein.
Dies bedeutet, dass Sie im Zweifel eine wunderbare private Krankenversicherung haben, welche Ihnen sämtlichen Luxus im Rahmen der medizinischen Versorgung möglich macht, und am Ende dennoch auf hohen Kostenanteilen sitzen bleiben, weil die Beihilfestelle diese nach Ihren eigenen Maßstäben nicht als notwendig ansieht.
Der Frust ist entsprechen groß.
Grenzen in der Beihilfe müssen nicht sein!
Doch glücklicherweise gibt es auch hierfür eine Lösung – den Beihilfeergänzungstarif. Dieser sorgt dafür, dass die private Krankenversicherung immer dann die Lücke schließt, wenn die Beihilfe Ihnen Kosten nicht oder nicht in vollem Maße erstattet.
Fazit
Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein absolutes MUSS. Dann haben Sie auch Freude an Ihrer privaten Krankenversicherung. Denn der Beihilfeergänzungstarif schließt nicht nur aktuell bestehende Lücken, sondern schützt Sie auch vor dem durchaus wahrscheinlichen Fall, dass die Beihilfe zukünftig weitere Leistungen kürzt.
Als Zukunftsgestalter für Lehrer haben wir sogar einen Versicherungsanbieter im Repertoire, der auch Medikamenten-, Heilmittel- und Hilfsmittelzuzahlungen ersetzt, was sonst eher nicht der Fall ist.
Gerne finden wir mit Ihnen gemeinsam den richtigen Tarif für Ihre persönliche Beihilfesituation. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.